Vertragsbedingungen:

Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen

Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn die Buchung vom Vermieter bestätigt ist. Trifft die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten .

Für privat Personen,  bitten wir um eine Anzahlung von 50%  (für Firmen 100%) innerhalb einer Woche nach Eingang Ihre feste Buchung.

Die Restzahlung ist einer Wochen auf  Konto vor dem Anreisetermin fällig oder spätestens in bar bei Schüsselübergabe.

2. Nebenkosten

Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Wasser, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen.

3. Schlüsselübergabe, Übergabe des Mietobjektes,  Beanstandungen

Anreise und Abreise
Unser Ferienwohnung wird am Anreisetag frühenstens um 15.00 Uhr bezogen. Sollten sich seitens des Gastes Verzögerungen in der Anreise ergeben, hat dieser rechtzeitig den Vermieter zu informieren. Sollte der Mieter bis 19:00 weder angereist sein noch sich gemeldet haben, besteht seitens des Vermieters das Recht, i.S. der Schadensminimierung den Mietgegenstand für eine weitere Vermietung freizugeben. Unser Ferienwohnung wird am Abreisetag bis 11.00 Uhr übergeben.

  • Die Schlüsselübergabe erfolgt :
    • in der Aeulestr.23 nach kurzfristiger telefonischer Vereinbarung mit dem Vermieter oder
    •  in seiner Abwesenheit mittels eines Zahlenschlosses-Schüsseltresores(Code per sms)
    • Bis zu 3 Schlüssel können auf Wunsch des Mieters zur Verfügung gestellt werden. 
  • Die „Schlüsselübergabe“ bezeichnet den eigentlichen Aufenthaltsbeginn (bzw. dessen Ende bei Abreise) des Mieters
  • Bitte begleichen Sie bei der „Schlüsselübergabe“ noch ausstehende Restzahlungen auf den vertraglich vereinbarten Mietpreis. 
    Das Haus ist mit einer hochwertigen Schließanlage ausgestattet.
  • Bei Abreise wird die Kaution gegen Schlüsselrückgabe erstattet. Bei Verlust des Schlüssels ist der Mieter verpflichtet, 
für die Kosten (neuer Schlüssel ca 60 €/verlorene Schlüssel und/ oder Austausch der Schließanlage) aufzukommen.

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter zu melden. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

4. Sorgfältiger Gebrauch

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei Schäden usw. ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Der Mieter ist dafür besorgt, daß die Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Verstößt der Mieter oder Mitbewohner in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter /Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen.

 

 Rauchen & Haustiere in der Wohnung sind nicht erlaubt.

  • Bitte beachten Sie, dass bei einem Verstoß gegen diese Vertragsvereinbarung, der Mietvertrag sofort abgebrochen wird.
  • Dies hat zur Folge, dass der Mieter die Wohnung umgehend räumen muss, die geleistete Miete wird nicht erstattet. 
  • Falls erforderlich können Schadenersatz bzw. Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden.

5.Sicherheit

Aufgrund der Eigenheiten des Hauses  ergeben sich folgende Sicherheitsvorkehrungen: kein Rauchen im oder am Haus, kein offenes Feuer in den Wohnungen (auch keine Kerzen!) kein Feuerwerk auf dem Grundstück. Schäden werden nach dem Verursacherprinzip ausgeglichen.

Eltern haften für Ihre Kinder!  FeWO & Garten sind nicht klein Kinder sicher!
Kinder sind beim Spielen im Garten zu beaufsichtigen. Der Haftungsausschluss des Vermieters umfasst alle Ansprüche, auch die auf evtl. Schmerzensgeld und solche die ggfls. auf eine Krankenkasse oder einen Sozialversicherungsträger übergehen könnten.

6. Rückgabe des Mietobjektes

Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.


7. Annullierung

Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:

  • bis 30 Tage vor Anreise: € 20.-- Bearbeitungsgebühr
  • 29 bis 10 Tage vor Anreise: 70 % des Mietpreises
  • 9 bis 0 Tage vor Anreise: 90 % des Mietpreises


Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Er tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins.
Maßgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter oder bei der Buchungsstelle (bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag).
Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietzins geschuldet.


8. Höhere Gewalt usw.


Der Vermieter haftet nicht für Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit der gemieteten Ferienwohnung und den vertraglichen Leistungen stehen. Dazu zählen die Umgebung der Ferienunterkunft, Ortsverhältnisse des Ferienortes, Entfernungsangaben sowie das Geschehen rund um das Objekt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetterlagen, Überschwemmungen, Erdbeben etc.  wird nicht gehaftet. Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen, Erdbeben, Überschwemmungen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter nicht verpflichtet  dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung aus den genannten Gründen nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag für die Zeit, in der das Objekt nicht (mehr) in Anspruch genommen werden kann (der entsprechende Anteil) rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.


9. Haftung

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für erlittene Schäden an Personen oder Sachen.
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservierung und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. 

Die An- und Abreise durch den Mieter erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände des Mieters.

Bei andern als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenützers unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter höhere Gewalt Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter herbeigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenützer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.


10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Deutsches Recht ist anwendbar. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Tübingen vereinbart.